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Info & Service

Finden Sie in unserem "Überblick für Elternvertreterinnen und Elternvertreter in den Elternvereinen der mittleren und höheren Schulen Österreichs. Grundsätzliches und Tipps zu den Themen Elternverein und Elternvertretung im Schulgemeinschaftsausschuss" Informationen und Unterstützung für Ihre Tätigkeit als Obmann/Obfrau oder als KlassenelternvertreterIn. Die Änderungen auf Grund des Bildungspaketes 2018 in Bezug auf den SGA sind eingearbeitet worden.

VEREIN = RECHTSPERSON Ein Verein ist ein freiwilliger, auf Dauer angelegter, aufgrund von Statuten organisierter Zusammenschluss von mindestens 2 Personen zur Verfolgung eines bestimmten, gemeinsamen, ideellen Zwecks. Ein Verein ist eine juristische Person. Er besitzt als solche selbst Rechtspersönlichkeit und nimmt durch seine Organe (z.B. Vorstand) am Rechtsleben teil. Er kann selbständig, das heißt unabhängig von seinen Mitgliedern für sich selbst

VEV Elternverband