01.04.2019- Wohin nach der Volksschule
Finden Sie anbei die Einladung des Landesverbandes der Katholischen Elternvereine Wiens zu der Veranstaltung "Wohin nach der Volksschule". Diese Veranstaltung wird auch für Eltern von Schülern aus öffentlichen Schulen interessant, besonders für Eltern deren Kinder die 1. und 2. Klasse AHS besuchen. Wann: Montag, 01.04.2019 um 18:15 Ort: Private Volksschule und Neue Mittelschule St. Marien Liniengasse 21 1060 Wien
05.04.2019 – Einladung Fachtagung katholischer Familienverband
Finden Sie anbei die Einladung zur Fachtagung des Katholischen Familienverbandes: Vernetzt und Verbunden. Wieviel Digitalisierung verträgt und braucht die Familie? Wann: Freitag, 5. April 2019, 10.00 – 18.00 Uhr Ort: Saal der Salzburger Nachrichten, Karolingerstraße 40, 5021 Salzburg Moderation: Irene Kernthaler-Moser Tagungsbeitrag: 45,00 Euro Digitalisierungsexperte und Raumfahrtstechniker Christoph Holz wird in seinem Impulsvortrag: Die digitale Revolution und ich darauf eingehen,
Wie finanziere ich mein Studium?
Nach wie vor spielt der finanzielle Aspekt eine große Rolle bei der Entscheidung, ob ein Studium aufgenommen werden soll. Die Studienbeihilfe unterstützt Studierende bei der Finanzierung ihres Studiums. Zur allgemeinen Information über die staatliche Studienförderung finden Sie anbei einen Folder der Studienbeihilfebehörde Wien.
Informationsschreiben Masern und kostenfreie Kinderimpfungen
Finden Sie anbei Informationsmaterial zu Masern und kostenfreien Kinderimpfungen des Gesundheitsministeriums für Eltern in Schulen und Kindergärten.
Informationen zur Studienbeihilfe
Wie finanziere ich mein Studium? Finden Sie anbei einen Folder zur Studienbeihilfe welche Studierende bei der Finanzierung ihres Studiums unterstützt.
Mitteilung Aufteilung Aufgabengebiet schulärztlicher Dienst
Finden Sie anbei einer Mitteilung der Bildungsdirektion über die Auteilung des Aufgabengebiets des schulärztlichen Dienstes.
Rechtliche Grundlage zur Teilnahme an Schülerdemonstrationen
Lesen Sie hier die rechtlichen Grundlage zur Teilnahme an Demonstrationen aus der Bildungsdirektion und dem Ministerium: Gemäß § 43 SchUG sind die Schüler verpflichtet, den Unterricht während der vorgeschriebenen Schulzeit regelmäßig und pünktlich zu besuchen. Beim Fernbleiben vom Unterricht zum Zwecke der Teilnahme an einer Schülerdemonstration/Schülerstreik handelt es sich um keine gerechtfertigte Verhinderung iSd §45 SchUG bzw. § 9 SchPflG. (Hofrat