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Die Richtlinien zum Umgang mit Lese-/Rechtschreibschwächen (LRS) im schulischen Kontext der AHS wurden völlig neu überarbeitet. Eine der wichtigsten Neuerungen ist, dass es zur Berücksichtigung einer Lese-/Rechtschreibschwäche keiner Bestätigung des Vorliegens einer LRS von außerschulischer Seite mehr bedarf. Weiters beträgt die Eröffnungszahl für Förderkurse 8 Schüler/innen, wobei bei einer Gruppengröße von 8 bis höchstens 12 Schüler/innen eine Teilung in zwei

Informationen zur Schulische Suchtprävention/Institut für Suchtprävention: Rauchen Reden“ zur Tabakprävention für die 5.-9. Schulstufe im Rahmen von Elternabenden/Elternforen/Elterntreffen.    

VEV Elternverband