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Ab 2018/19 gilt der verordnete Lehrplan und beginnt die flächendeckende Umsetzung der Digitalen Grundbildung für alle Schulen der Sekundarstufe I. Schulen entscheiden selbst, ob sie die verbindliche Übung „Digitale Grundbildung“ in speziellen Stunden oder integriert in anderen Fächern vermitteln. 8-teilige eLecture-Reihe #DigiGrubi: Ausgewiesene Expert*innen vermitteln Informationen und Inputs zu einzelnen Themenbereichen der Digitalen Grundbildung. Exemplarische Beispiele bieten Anregungen zur Umsetzung

Bitte finden Sie anbei Informationen aus dem Ministerium (BMBF) rund um das Thema Schulbudget und dessen Zusammenstellung   Auszahlungshoechstbetrag_Beilage_des_bmbf.pdf AHS_Sachaufwandsbudget.pdf AHS_Sachaufwandsbudget_Zeitplan.pdf   Das Rundschreiben „Offenlegung der Gebarung von Schulen gegenüber den Schulpartnern“ stammt zwar aus dem Jahr 2002, ist aber noch immer in Geltung. Es weist ausdrücklich auf die in § 63 bzw. § 64 SchUG verankerten Beratungsrechte der Schulpartner

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