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  anbei finden Sie einen interessanten Link aus dem Finanzministerium zum Thema steuerliche Behandlung von Maturabällen: https://www.bmf.gv.at/steuern/selbststaendige-unternehmer/einkommensteuer/BMF-Info-steuerliche-Behandlung-Maturabaelle.html Informaiton der MA6 vom 03.11.16: Die Novellierung des Vergnügungssteuergesetzes wurde bis dato noch nicht im Landesgesetzblatt kundgemacht – nach menschlichem Ermessen tritt das dzt. geltende Vergnügungssteuergesetz aber mit 1.1.2017 außer Kraft und sind ab diesem Tag ua. Tanzveranstaltungen nicht mehr vergnügungssteuerpflichtig. Die amtliche

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