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Elternverband fordert die Regierung auf, Mittel aus dem Budget großzügig umzuschichten.

Der Verband der Elternvereine an den höheren und mittleren Schulen Wiens (VEV) begrüßt das von Bildungsministerin Gabriele Heinisch-Hosek heute vorgestellte Maßnahmenpaket für Schulen gegen Terror und Dschiahdismus. Verbandsvorsitzende Elisabeth Rosenberger warnt jedoch, dass Lehrerinnen und Lehrer und Schulleitungen mit den nun von ihnen verlangten zusätzlichen Aufgaben schnell überfordert sein könnten.

Wir haben 3 Tage vor der Sendung "Bildungsarena" bei Puls 4 eine Anfrage erhalten, ob wir einen Vater stellen könnten, der im Publikum sitzt und bei Bedarf eine konkrete Frage stellen könnte. Aufgrund des Telefonates mit der Redaktion von Puls 4 war klar, dass kein/e gewählte/r ElternverterIn teilnehmen darf. Der VEV hat sich daher entschlossen, bewußt nicht an der Diskussionsrunde

2 Schulpreise: Gendergerechtigkeit und Lesekompetenz Das Bundesministerium für Bildung und Frauen (BMBF) verleiht jährlich den „Österreichischen Schulpreis“. Er zeichnet hervorragende und innovative Schulen aus und will damit einen wichtigen Impuls für die Weiterentwicklung von Schule und Unterricht in Österreich geben. Einreichungen werden erbeten bis Freitag, 10. April 2015 Details:  Gendergerechtigkeit_und_Lesekompetenz.PDF  134.86 kb  

Workshops zur Präventionsarbeit in Schulen Als Reaktion auf die aktuellen Radikalisierungstendenzen stellt das Bundesministerium für Bildung und Frauen 300 Workshops für Schulen aller Schultypen (VS, Sek I, Sek II) zur Verfügung. Durchgeführt werden die Workshops (3-4 Unterrichtseinheiten) von verschiedenen qualifizierten NGOs. Sie können von den Schulen unkompliziert über Zentrum polis – Politik Lernen in der Schule beantragt werden. Die Schwerpunkte

  anbei finden Sie einen interessanten Link aus dem Finanzministerium zum Thema steuerliche Behandlung von Maturabällen: https://www.bmf.gv.at/steuern/selbststaendige-unternehmer/einkommensteuer/BMF-Info-steuerliche-Behandlung-Maturabaelle.html Informaiton der MA6 vom 03.11.16: Die Novellierung des Vergnügungssteuergesetzes wurde bis dato noch nicht im Landesgesetzblatt kundgemacht – nach menschlichem Ermessen tritt das dzt. geltende Vergnügungssteuergesetz aber mit 1.1.2017 außer Kraft und sind ab diesem Tag ua. Tanzveranstaltungen nicht mehr vergnügungssteuerpflichtig. Die amtliche

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