Kostenbeiträge der Erziehungsberechtigten oder Elternvereine
Hier die neuesten Informationen des SSR zu Kostenbeiträgen der Erziehungsberechtigten und Elternvereine vom Dezember 2015 Erlass_Kostenbeitraege.pdf
Islamische Feiertage
finden Sie anbei eine Information vom SSR zum Thema Fernbleiben vom Unterricht aus Anlass islamischer religiöser Festtage in den Jahren 2016 bis 2018 Islamische_Feiertage.pdf
finanziell leistbare Schulveranstaltungen
finden Sie anbei eine Erlass vom SSR zum Thema Schulveranstaltungen finanzielle_Leistungsfaehigkeit.pdf
keine schulärztlichen Untersuchungen im Intimbereich
anbei finden Sie eine Information vom BMBF zum Thema schulärztliche Untersuchungen schulaerztliche_Untersuchungen.pdf
Kostenbeiträge – Information über das Schulbudget
bereits seit dem Jahr 2005 gibt es folgendes - noch immer gültige - Informationsmaterial des SSR Kostenbeitraege.pdf
Informationen zum Schulbudget aus dem Ministerium
Bitte finden Sie anbei Informationen aus dem Ministerium (BMBF) rund um das Thema Schulbudget und dessen Zusammenstellung Auszahlungshoechstbetrag_Beilage_des_bmbf.pdf AHS_Sachaufwandsbudget.pdf AHS_Sachaufwandsbudget_Zeitplan.pdf Das Rundschreiben „Offenlegung der Gebarung von Schulen gegenüber den Schulpartnern“ stammt zwar aus dem Jahr 2002, ist aber noch immer in Geltung. Es weist ausdrücklich auf die in § 63 bzw. § 64 SchUG verankerten Beratungsrechte der Schulpartner
Unterrichtsprinzip Politische Bildung Grundsatzerlass 2015
Finden Sie anbei den Grundsatzerlass "Unterrichtsprinzip politische Bildung" vom 24.06.2015 Unterrichtsprinzip_Politische_Bildung.pdf
Grundsatzerlass zur Sexualpädagogik
finden Sie anbei den Grundsatzerlass zur Sexualpädagogik vom Stadtschulrat vom 24.06.2015 Grundsatzerlass_Sexualpaedagogik_2015.pdf
Rotes Kreuz Erlass
Zur Kooperation des Österreichischen Jugendrotkreuzes und der österreichischen Schule lesen Sie hier: JRK_Erlass_2008.pdf oesterreichisches_Jugendrotkreuz_BLG.pdf
Richtlinien zum Umgang mit Lese-/Rechtschreibschwächen (LRS) im schulischen Kontext der AHS
Die Richtlinien zum Umgang mit Lese-/Rechtschreibschwächen (LRS) im schulischen Kontext der AHS wurden völlig neu überarbeitet. Eine der wichtigsten Neuerungen ist, dass es zur Berücksichtigung einer Lese-/Rechtschreibschwäche keiner Bestätigung des Vorliegens einer LRS von außerschulischer Seite mehr bedarf. Weiters beträgt die Eröffnungszahl für Förderkurse 8 Schüler/innen, wobei bei einer Gruppengröße von 8 bis höchstens 12 Schüler/innen eine Teilung in zwei