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Gesetze und Verordnungen

Bitte finden Sie anbei Informationen aus dem Ministerium (BMBF) rund um das Thema Schulbudget und dessen Zusammenstellung   Auszahlungshoechstbetrag_Beilage_des_bmbf.pdf AHS_Sachaufwandsbudget.pdf AHS_Sachaufwandsbudget_Zeitplan.pdf   Das Rundschreiben „Offenlegung der Gebarung von Schulen gegenüber den Schulpartnern“ stammt zwar aus dem Jahr 2002, ist aber noch immer in Geltung. Es weist ausdrücklich auf die in § 63 bzw. § 64 SchUG verankerten Beratungsrechte der Schulpartner

Die Richtlinien zum Umgang mit Lese-/Rechtschreibschwächen (LRS) im schulischen Kontext der AHS wurden völlig neu überarbeitet. Eine der wichtigsten Neuerungen ist, dass es zur Berücksichtigung einer Lese-/Rechtschreibschwäche keiner Bestätigung des Vorliegens einer LRS von außerschulischer Seite mehr bedarf. Weiters beträgt die Eröffnungszahl für Förderkurse 8 Schüler/innen, wobei bei einer Gruppengröße von 8 bis höchstens 12 Schüler/innen eine Teilung in zwei

VEV Elternverband