• A  A  A  A  
Search

Gesetze, Verordnungen, Erlässe, etc.

Lesen Sie hier die rechtlichen Grundlage zur Teilnahme an Demonstrationen aus der Bildungsdirektion und dem Ministerium: Gemäß § 43 SchUG sind die Schüler verpflichtet, den Unterricht während der vorgeschriebenen Schulzeit regelmäßig und pünktlich zu besuchen. Beim Fernbleiben vom Unterricht zum Zwecke der Teilnahme an einer Schülerdemonstration/Schülerstreik handelt es sich um keine gerechtfertigte Verhinderung iSd §45 SchUG bzw. § 9 SchPflG. (Hofrat

Entnehmen Sie hier alle Informationen, die das BMBWF zum Thema Deutschförderkalssen zur Verfügung gestellt hat: Sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Schulpartnerschaft, anbei übermittle ich Ihnen ein ganz aktuelles Informationspaket zum Thema Deutschförderklassen und Deutschförderkurse mit folgendem Inhalt: 1. Leitfaden 2. Zeitplan 3. Power Point Pressekonferenz 4. Power Point Bundessteuerung / Schulaufsicht 5. 100 Fragen aus Wien samt Beantwortung BMBWF 6. Lehrplanzusätze für Deutschförderung 7. Übersicht verfügbare Unterrichtsbehelfe und

VEV Elternverband