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Elternverein – Gründen und Führen

VEREIN = RECHTSPERSON Ein Verein ist ein freiwilliger, auf Dauer angelegter, aufgrund von Statuten organisierter Zusammenschluss von mindestens 2 Personen zur Verfolgung eines bestimmten, gemeinsamen, ideellen Zwecks. Ein Verein ist eine juristische Person. Er besitzt als solche selbst Rechtspersönlichkeit und nimmt durch seine Organe (z.B. Vorstand) am Rechtsleben teil. Er kann selbständig, das heißt unabhängig von seinen Mitgliedern für sich selbst

VEV Elternverband