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März 2016

VEREIN = RECHTSPERSON Ein Verein ist ein freiwilliger, auf Dauer angelegter, aufgrund von Statuten organisierter Zusammenschluss von mindestens 2 Personen zur Verfolgung eines bestimmten, gemeinsamen, ideellen Zwecks. Ein Verein ist eine juristische Person. Er besitzt als solche selbst Rechtspersönlichkeit und nimmt durch seine Organe (z.B. Vorstand) am Rechtsleben teil. Er kann selbständig, das heißt unabhängig von seinen Mitgliedern für sich selbst

Der Runde Tisch zum Thema "Schulveranstaltungen - Schul- und steuerrechtliche Aspekte" beginnt um 18.30 in der Strozzigasse 2. als Experten konnten gewonnen werden * Steuerberater Ernst Schmid (Schwerpunkt steuerrechtliche Aspekte, Registrierkasse, etc.) * Mag. Martin Füll (Schwerpunkt schulrechtliche Aspekte) beide werden mit Impulsreferaten von ca. 20 Min starten und es wird im Anschluss ausreichend Zeit für Fragen bleiben.   Fragen,

Heute erreichte uns auf Nachfrage beim BMBF folgende Information zur Verschiebung der Neuen Oberstufe. Dieser Text wurde auch an die Schulaufsicht übermittelt:   Aufgrund der umfangreichen und zum Teil tiefgreifenden Reformen sind die Lehrer/innen und Schulleitungen an Bundesschulen derzeit überdurchschnittlich gefordert. Vielen Lehrkräften und Schulleiter/innen an den AHS ist es ein Anliegen, die bereits erfolgten Umsetzungsschritte zu konsolidieren und in

am Montag dem 9.5. 2016 ab 18:30 findet im Sitzungssaal des Bezirksamtes Josefstadt, Schlesingerplatz 4 das 2. Obleutetreffen in diesem Schuljahr statt. Es freut uns sehr, dass wir den neuen SSR-Präsidenten Herrn Mag. Czernohorszky für diesen Termin gewinnen konnten. Anmeldungen ab sofort unter office@elternverband.at Agenda

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