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Letzte Informationen zur Verschiebung der NOST

Heute erreichte uns auf Nachfrage beim BMBF folgende Information zur Verschiebung der Neuen Oberstufe. Dieser Text wurde auch an die Schulaufsicht übermittelt:

 

Aufgrund der umfangreichen und zum Teil tiefgreifenden Reformen sind die Lehrer/innen und Schulleitungen an Bundesschulen derzeit überdurchschnittlich gefordert. Vielen Lehrkräften und Schulleiter/innen an den AHS ist es ein Anliegen, die bereits erfolgten Umsetzungsschritte zu konsolidieren und in der Praxis gut abzusichern, bevor die nächste Reformstufe umgesetzt wird.

Die AHS-Schulleiter/innen können am besten beurteilen, wie sehr die bisherigen Reformmaßnahmen an ihrer Schule bereits im Schulalltag verankert sind und wann die Zeit reif für den nächsten Umsetzungsschritt ist. Aus diesem Grund soll es den AHS ermöglicht werden, dass die Standorte schulautonom festlegen, ob die neuen Oberstufe bereits 2017/18 starten soll oder ob ein Start im Schuljahr 2018/19 bzw. im Schuljahr 2019/20 sinnvoller erscheint. Die Entscheidung darüber soll – nach Anhörung des SGA – bei der Schulleitung liegen.
Damit wird den AHS die Möglichkeit geboten, sich gemäß den jeweiligen Rahmenbedingungen am Schulstandort optimal auf die neue Oberstufe vorzubereiten und die einzelnen Reformschritte zeitlich so durchzuführen, dass eine solide Umsetzung gewährleistet ist.

Beachten Sie, dass der SGA Anhörungsrecht bei der Entscheidung einer Verschiebung der Neuen Oberstufe hat.

Die Verschiebung ist nur für die AHS möglich, bei der BHS bleibt es beim geplanten, flächendeckenden Einführungstermin.

VEV Elternverband