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Vereinsrecht

VEREIN = RECHTSPERSON

Ein Verein ist ein freiwilliger, auf Dauer angelegter, aufgrund von Statuten organisierter Zusammenschluss von mindestens 2 Personen zur Verfolgung eines bestimmten, gemeinsamen, ideellen Zwecks. Ein Verein ist eine juristische Person. Er besitzt als solche selbst Rechtspersönlichkeit und nimmt durch seine Organe (z.B. Vorstand) am Rechtsleben teil. Er kann selbständig, das heißt unabhängig von seinen Mitgliedern für sich selbst Rechte und Pflichten haben, auch Besitz und Eigentum erwerben. Ein Verein kann also Verträge (Rechtsgeschäfte) abschließen, zum Beispiel ein Bankkonto eröffnen, Räumlichkeiten anmieten, Dienstleistungen in Auftrag geben, als Arbeitgeber auftreten, Spenden sammeln, etc.

Ein Verein kann auch wirtschaftlich tätig sein, solange die Einnahmen der Verwirklichung des übergeordneten ideellen Vereinszwecks dienen. Der Verein kann zu Schadenersatz verpflichtet werden. Er ist grundsätzlich steuerpflichtig und kann in Konkurs gehen. Für Verbindlichkeiten haftet er mit seinem Vereinsvermögen. Ein Verein wird zwar von seinen Mitgliedern, von ihrem Willen und ihrer Mitarbeit getragen, er ist aber anderseits auch insoferne von seinen Mitgliedern vollkommen unabhängig, als er in seinem Bestand vom Wechsel der Mitglieder nicht berührt wird.

Errichtet wird ein Verein durch die Vereinbarung von Statuten durch seine Gründer. Rechtlich entsteht der Verein jedoch als Rechtssubjekt (juristische Person) erst nach der Anzeige dieser Vereinserrichtung bei der zuständigen Vereinsbehörde und der entsprechenden Genehmigung oder Nichtuntersagung.

Wie der Verein funktioniert wird grundsätzlich durch das Vereinsgesetz festgelegt, die konkret Ausgestaltung des Vereins (wir wird man Mitglied, was passiert bei Rücktritt, welche Funktionen im Vorstand gibt es etc.) wird – im Rahmen des Vereinsgesetzes – in den jeweiligen Statuten geregelt. Die Daten jedes Vereins sind im Zentralen Vereinsregister (ZVR) hinterlegt – dort kann man z.B. nachsehen, welche Personen den Verein vertreten, auch die Statuten sind dort hinterlegt.

 

VEREINSGESETZ

Das Vereinsgesetz ist die gesetzliche Grundlage für jeden Elternverein. Im Vereinsgesetz wird Gründung (und Auflösung) eines Vereins geregelt, das Thema Haftung wird behandelt, dazu wird festgelegt, wie Statuten auszusehen haben und wie ein Verein arbeiten sollte (Grundlagen zur Mitgliederversammlung, Leitungsorgane, Geschäftsführung und Vertretung).

LINK: Vereinsgesetz

 

STATUTEN

Während das Vereinsgesetz für alle Elternvereine gleich und unverändert gilt, werden die Statuten grundsätzlich individuell von jedem Elternverein selbst beschlossen (natürlich müssen sie dem Vereinsgesetz entsprechend gestaltet sein). Die meisten Elternvereine orientieren sich an Musterstatuten, Themen wie Mitgliedschaft, genaue Definition der Vorstands-Funktionen, Regelung von Rücktritten etc. kann jedoch von Verein zu Verein unterschiedlich geregelt werden.

LINK (=vom VEV empfohlene Musterstatuten): Musterstatuten

Fragen zum Vereinsrecht und zu Statuten für Elternvereine beantworten wir gerne unter schulrecht@elternverband.at.

VEV Elternverband