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externe Schulworkshops

Es freut uns, Ihnen mitteilen zu können, dass es aufgrund unserer Interventionen und konstruktiven Gespräche im Bereich der Schulnebenkosten / externe Workshops an Schulen eine Klarstellung aus dem SSR gibt. Diese Klarstellung erfolgte jedoch nur mündliche, eine Verschriftlichung wird es nicht geben, wodurch das Thema vorerst im „hellen Graubereich“ bleiben wird.

Externe Workshops dürfen stattfinden wenn mindestens eines der folgenden Kriterien zutrifft:

  • freiwilliges Angebot außerhalb der Schulzeit
  • Schulveranstaltungen außer Haus
  • der EV übernimmt die Kosten
  • freiwillige Spende für eine Veranstaltung („Körberl steht beim Eingang“)
  • es handelt sich um Projekte, die vom BMBF empfohlen werden und dem SSR mit der Bitte um Verteilung weitergeleitet werden
  • Im Vorfeld der Veranstaltung, für die die Kosten (und seien sie auch noch so gering) anfallen, ist ein Elternbrief zu verteilen, der die Eltern darüber informiert.
  • Der Elternbrief hat eine Abfrage zu enthalten „Mein Kind nimmt daran teil“ / „Mein Kind nimmt nicht daran teil
  • Im Elternbrief muss darauf hingewiesen werden, dass nicht teilnehmende SchülerInnen während der Veranstaltung einen Ersatzunterricht besuchen müssen.
VEV Elternverband