Unterlagen Digitale Grundbildung
Ab dem nächsten Schuljahr ist die Digitale Grundbildung gem. Schulunterrichtsgesetz fixer Bestandteil des Unterrichtes. Dadurch soll sichergestellt werden, dass unsere Kinder auf die digitalen Herausforderungen gut vorbereitet werden. Es ist die Entscheidung des SGA in welcher Art und Weise diese Kompetenzen vermittelt werden, wobei gewisse Standards (z.B die Anzahl der Stunden) einzuhalten sind. Wenn Sie Fragen haben, wie Sie sich z.B. auf eine entsprechende SGA Sitzung vorbereiten können, stehen wir gerne zur Verfügung. Ausserdem haben wir die relvanten Informationen für Sie gesammelt. Wenn es in Ihrer Schule noch keine SGA- Entscheidung dazu gibt, lassen Sie das Thema gleich auf die Agenda für den nächste SGA setzen.“
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