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Wichtige Infos zu Klassen- und Gruppengrößen

Durch das “Autonomiepaket” (Bildungsreformgesetz 2017) werden die derzeit im Gesetz festgeschriebenen Klassenschülerhöchstzahlen und die Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung ab dem Schuljahr 2018/19 außer Kraft gesetzt.
Verantwortlich für die Fesetlegung der Klassen- und Gruppengrößen ist nun der Direktor/die Direktorin. Schon die Festlegung für das kommende Schuljahr 2018/19 ist dem SGA spätestens sechs Wochen vor den Sommerferien zur Kenntnis zu bringen. Wenn der SGA mit der Festlegung nicht einverstanden ist und kein Einvernehmen gefunden wird, kann der SGA bis spätestens vier Wochen vor den Sommerferien (mit einer Anwesenheit und einer Mehrheit von zumindest zwei Dritteln der stimmberechtigten Mitglieder) beschließen, die Entscheidung der Landesebene (Bildungsdirektion und Fachausschuss) zu übertragen.

siehe Bildungsreformgesetz 2017 §8a des Schulorganisationsgesetzes (Anhang Seite 24)

VEV Elternverband