VEV unterstützt die Forderungen des Bundeselternverbandes (BEV)
Um was geht es: Schon bisher und auch weiterhin sind die sogenannten Lernmittel als Teil der Unterrichtsmittel von den Eltern zu tragen. „Lernmittel hingegen benötigen die Schülerinnen und Schüler zur Erfüllung ihrer Pflichten. Dazu zählen u.a. Hefte, Füllfeder, Zirkel, Taschenrechner u.ä., aber auch Materialien für den praktischen Unterricht (Arbeitsmittel). Grundsätzlich sind diese Unterrichtsmittel von den Schülerinnen und Schülern bzw. deren Erziehungsberechtigten zu beschaffen.“
Soweit so gut, aber nunmehr wurde zwischen „Taschenrechner“ und „Materialien für den praktischen Unterricht“ ohne Rücksprache mit den Schulpartnern heimlich still und leise noch „.. Laptop, Tablett-PC u.ä, …“ eingefügt – mit millionenschweren Folgen für Eltern und Erziehungsberechtigte.
Anbei die Presseaussendung des Bundeselternverbandes (BEV) der sich der VEV anschließt.
Presseauss_0716_Lernmittel
Presseauss_0716_Tablet_Rundscheiben_ein_Missverstandnis
Lesen Sie hier das entsprechende Rundschreiben des BMB Rundschreiben 16/2016