steuerliche Behandlung von Maturabällen
anbei finden Sie einen interessanten Link aus dem Finanzministerium zum Thema steuerliche Behandlung von Maturabällen:
https://www.bmf.gv.at/steuern/selbststaendige-unternehmer/einkommensteuer/BMF-Info-steuerliche-Behandlung-Maturabaelle.html
Informaiton der MA6 vom 03.11.16: Die Novellierung des Vergnügungssteuergesetzes wurde bis dato noch nicht im Landesgesetzblatt kundgemacht – nach menschlichem Ermessen tritt das dzt. geltende Vergnügungssteuergesetz aber mit 1.1.2017 außer Kraft und sind ab diesem Tag ua. Tanzveranstaltungen nicht mehr vergnügungssteuerpflichtig. Die amtliche Kennzeichnung der Eintrittskarten und die Anmeldung zur Vergnügungssteuer sind dadurch obsolet.
Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung nach dem Veranstaltungsgesetz bei der Magistratsabteilung 36 weiterhin erforderlich sein könnte https://www.wien.gv.at/amtshelfer/wirtschaft/veranstaltungen/meldepflicht/durchfuehrung/anmeldung.html