Versicherungspaket für Elternvereine
Wir als VEV haben zum Schutz der Funktionäre unserer Mitglieder eine Haftpflicht und Rechtschutzversicherung im Rahmen ihrer Tätigkeit für den Elternverein abgeschlossen. Dies ist ab Bezahlung des Mitgliedbeitrages gültig.
Dieser beinhaltet in der Haftpflicht die Erfüllung von Schadenersatzverpflichtungen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhaltes die dem Elternverein bzw. dessen Funktionäre wegen eines Personen oder Sachschadens erwachsen.
Wichtig ist hier immer, dass im Vorfeld keine Stellungnahme bezüglich Schuldigkeit abgegeben wird. Sehr wohl muss aber bekannt gegeben werden, dass eine Haftpflichtversicherung besteht. Diese wehrt dann einen zu Unrecht angegebenen Schaden über den Gerichtsweg ab und bezahlt aber natürlich auch bei einem berechtigten Schadenfall, welcher von einem Funktionär des EV verursacht wurde. Bis zu einer Summe von € 750.000,- und einem Selbstbehalt von € 200,- sind Schadensfälle gedeckt.
Bei der Rechtschutzversicherung ist die Verteidigung in einem möglichweise eingeleiteten Strafverfahren versichert, sowie die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen.
Die Versicherungssumme beträgt € 22.000,-.
Als Grundlage gelten die Versicherungsbedingungen der Wiener Städtischen, welche beim Verband aufliegen und gerne übermittelt werden können.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an uns!