Rotes Kreuz Erlass
Zur Kooperation des Österreichischen Jugendrotkreuzes und der österreichischen Schule lesen Sie hier: JRK_Erlass_2008.pdf oesterreichisches_Jugendrotkreuz_BLG.pdf
Richtlinien zum Umgang mit Lese-/Rechtschreibschwächen (LRS) im schulischen Kontext der AHS
Die Richtlinien zum Umgang mit Lese-/Rechtschreibschwächen (LRS) im schulischen Kontext der AHS wurden völlig neu überarbeitet. Eine der wichtigsten Neuerungen ist, dass es zur Berücksichtigung einer Lese-/Rechtschreibschwäche keiner Bestätigung des Vorliegens einer LRS von außerschulischer Seite mehr bedarf. Weiters beträgt die Eröffnungszahl für Förderkurse 8 Schüler/innen, wobei bei einer Gruppengröße von 8 bis höchstens 12 Schüler/innen eine Teilung in zwei
Schulrecht Beschwerden gegen Bescheide / Notenbeeinspruchung
Beschwerde gegen Bescheide